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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Angebote Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vemietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.
§ 2 Vorkenntnis Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Entstehen des Provisionsanspruches Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns Nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
§ 4 Folgegeschäft Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
§ 5 Fälligkeit des Provisionsanspruchs Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
§ 6 Provisionssätze Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind an Maklercourtage zu zahlen.
§ 6.1 Kauf Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum vom Käufer 5 %, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.
§ 6.2 Erbbaurecht Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5%.
§ 6.3 An- und Vorkaufsrecht Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1%.
§ 6.4 Vermietung und Verpachtung Bei Mietverträgen/Pachtverträgen 2,4 Monatsmieten vom Mieter/Pächter. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen/Vorpachtvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisions- sätzen vom Mieter/Pächter eine weitere Monatsmiete.
§ 6.5 Vermietung von Wohnraum Bei Wohnraummietverträgen 2 Monatsmieten vom Mieter.
§ 6.6 Sonstige Zahlungen Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 3 % vom Mieter/Pächter.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 7 Vertragsverhandlungen und -abschluss Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
§ 8 Beendigung des Auftrages Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
§ 9 Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un- wirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Falle, die unwirksame oder nichtige Regelung durch eine gesetzlich Zulässige andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Regelung am nächsten kommt.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
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